Die anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.
Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung bereits das Vorliegen eines Mangels.
Diese Auflistung verschiedener Normen stellt nach Sicht des Kuratoriums für Elektrotechnik eine Auswahl von Normendokumenten dar, welche zusätzlich zu den verbindlichen Bestimmungen häufig bei Errichtung von elektrischen Anlagen Anwendung finden.
Name | Beschreibung | Link |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 |
Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfung |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Wiederkehrende Prüfungen und Außerordentliche Prüfungen von elektrischen Anlagen |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 |
Anlagenbuch und Prüfbefund |
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Anwendungsbereich: Ziel dieser ÖVE/ÖNORM ist es, dass für jede elektrische Anlage ein auf aktuellem Stand gehaltenes Anlagenbuch bzw. Ersatzanlagenbuch in deutscher Sprache vorhanden ist. Das Anlagenbuch bzw. Ersatzanlagenbuch und die Prüfbefunde sind geeignet zusammenzustellen und zu unterzeichnen. |
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ÖVE/ÖNORM E 8015-1 |
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - 1: Planungsgrundlagen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Planung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden. Für andere Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen an die elektrische Ausrüstung ist sie sinngemäß anwendbar. |
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ÖVE/ÖNORM E 8015-2 |
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - 2: Art und Umfang der Mindestausstattung |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden, ausgenommen die Ausstattung der technischen Betriebsräume und der betriebstechnischen Anlage, sowohl für Neubauten als auch in der Bestandsanierung. Sie gilt auch für Anlagen mit Gebäudesystemtechnik, z. B. BUS-Technik. |
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ÖVE/ÖNORM E 8015-3 |
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gibt Empfehlungen für die Anordnungen von nicht sichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie Auslässen, Schaltern und Steckdosen elektrischer Anlagen einschließlich informationstechnischer Anlagen, die gemäß ÖVE/ÖNORM E 8015-1 geplant werden. Mit dieser ÖVE/ÖNORM wird das Ziel verfolgt, das Risiko einer Beschädigung der elektrischen Leitungen bei nachträglichen Arbeiten zu verringern. Außerdem wird durch die Einhaltung der Installationsbereiche Platz für andere Installationen wie Gas, Wasser oder Heizung geschaffen. Eine Sicherheit, dass in den Flächen außerhalb der Installationsbereiche keine elektrischen Leitungen vorhanden sind, ist daraus nicht abzuleiten. |
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ÖVE/ÖNORM E 8016 |
Elektroinstallationen - Hausanschlüsse, Hauptleitungen, Messeinrichtung |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Errichtung von Hausanschlüssen, Hauptleitungen und Messeinrichtungen bei Hausinstallationen mit mehreren Einzelverbraucheranlagen mit direkter Zählung. |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-559 |
Leuchten und Beleuchtungsanlagen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Auswahl von Leuchten und das Errichten von Beleuchtungsanlagen. Zusätzliche Anforderungen für besondere Arten von Beleuchtungsanlagen sind in verschiedenen Teilen enthalten:
Die Anforderungen dieses Abschnitts gelten nicht für:
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-701 |
Räume mit Badewanne oder Dusche |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für elektrische Anlagen in Räumen mit fest errichteter Badewanne oder fest errichteter Dusche und für die umgebenden Bereiche, wie sie in dieser Norm beschrieben sind. Die Anforderungen gelten nicht für Einrichtungen, die nur für den Notfall vorgesehen sind, z. B. Notduschen, wie sie in industriellen Bereichen oder Laboratorien zur Anwendung kommen. |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-702 |
Schwimmbäder und Springbrunnen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Errichtung von elektrischen Anlagen in:
ANMERKUNG 1: In diesen Bereichen ist die Wirkung eines elektrischen Schlages für den Menschen aufgrund der verringerten Körperimpedanz sowie durch den Körperkontakt mit dem Erdpotenzial stärker. Diese ÖVE/ÖNORM enthält auch Hinweise für Schwimmhallen.
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-703 |
Saunaanlagen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für elektrische Anlagen in folgenden Saunaanlagen:
ANMERKUNG 1: In diesem Fall wird der gesamte Raum als Sauna betrachtet.
ANMERKUNG 2: In diesem Fall wird der gesamte Raum als Dampf-Sauna (Dampfbad) betrachtet. Die Anforderungen gelten nicht für vorgefertigte Saunakabinen oder (eigenständige) multifunktionelle Duscheinrichtungen, die mit den zutreffenden Produktnormen übereinstimmen. Sind Einrichtungen wie Kaltwasserbecken oder Duschen u. dgl. vorhanden, müssen auch die Anforderungen von ÖVE/ÖNORM E 8001-4-701 und ÖVE/ÖNORM E 8001-4-702 berücksichtigt werden. |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712 |
Photovoltaische Energieerzeugungsanlagen - Errichtungs- und Sicherheitsanforderungen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Planung, für die Errichtung und für die Überwachung photovoltaischer Energieerzeuger (Insel- und Netzbetrieb). |
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ÖVE/ÖNORM E 8001-4-715 |
Kleinspannungs-Beleuchtungsanlagen |
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Anwendungsbereich: Die besonderen Anforderungen dieser ÖVE/ÖNORM sind für Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen, die von einer Stromquelle mit einer maximalen Bemessungsspannung von AC 50 V oder DC 120 V versorgt werden, anzuwenden. |
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ÖVE-E 40/1987 |
Schutz von Erdern und erdverlegten Metallteilen gegen Korrosion |
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Anwendungsbereich: Diese Bestimmungen gelten für den Korrosionsschutz beim Errichten und Erweitern von Erdern und Erdungsanlagen. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-1 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 1: Allgemeine Festlegungen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM legt die Begriffe fest und gibt die Betriebsbedingungen, Bauanforderungen, technischen Eigenschaften und Anforderungen für Nachweise für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen an. Diese Norm kann nicht allein zum Festlegen einer Schaltgerätekombination oder zum Zweck der Feststellung der Konformität verwendet werden. Schaltgerätekombinationen müssen mit dem zutreffenden Teil der Reihe IEC 61439, ab Teil 2 aufwärts, übereinstimmen. Diese Norm gilt nur, wenn es durch die jeweilige Schaltgerätekombinationsnorm gefordert wird, für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen:
Diese Norm gilt für alle Schaltgerätekombinationen, unabhängig davon, ob sie als Einzelstück konstruiert, hergestellt und nachgewiesen oder als Serienprodukt in größeren Stückzahlen hergestellt werden. Diese Norm gilt nicht für einzelne Betriebsmittel und für sich allein verwendbare Baugruppen, wie z. B. Motorstarter, Sicherungslastschalter, elektronische Baugruppen, die mit den zutreffenden Produktnormen übereinstimmen müssen. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-2 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 2: Energie-Schaltgerätekombinationen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM legt die besonderen Anforderungen für Energie-Schaltgerätekombinationen (PSC-Schaltgerätekombinationen) fest:
Diese Norm gilt für alle Schaltgerätekombinationen, unabhängig davon, ob sie als Einzelanfertigung konstruiert, hergestellt und nachgewiesen oder als Serienprodukt in größeren Stückzahlen hergestellt werden. Diese Norm gilt nicht für einzelne Betriebsmittel und für sich allein verwendbare Baugruppen, wie z. B. Motorstarter, Sicherungslastschalter, elektronische Betriebsmittel usw., die mit den zutreffenden Produktnormen übereinstimmen. Diese Norm gilt nicht für besondere Arten von Schaltgerätekombinationen, die durch andere Teile der IEC 61439 abgedeckt werden. Für Schaltgerätekombinationen, die nicht in den Anwendungsbereich anderer Teile dieser Normenreihe fallen, gilt dieser Teil. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-3 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 3: Installationsverteiler für die Laien (DBO) |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM definiert die spezifischen Anforderungen für Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien (DBO). DBO unterliegen folgenden Kriterien:
DBO dürfen auch Steuer- und/oder Meldegeräte in Verbindung mit der Verteilung der elektrischen Energie enthalten. Diese Norm gilt für alle DBO, unabhängig davon, ob sie als Einzelstück konstruiert, hergestellt und nachgewiesen oder als Serienprodukt in größeren Stückzahlen hergestellt werden. DBO dürfen außerhalb des ursprünglichen Herstellerwerks zusammengebaut werden. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-4 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 4: Anforderungen für Baustromverteiler (BV) |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM definiert die spezifischen Anforderungen für BV wie folgt: Schaltgerätekombinationen, deren Bemessungsspannung 1.000 V Wechselspannung oder 1.500 V Gleichspannung nicht überschreitet, Schaltgerätekombinationen, bei denen sich die Primär- und die Sekundär-Nennspannung von Transformatoren, die sich in dem BV befinden, innerhalb der oben festgelegten Grenzen befinden, Schaltgerätekombinationen für den Einsatz auf Baustellen sowohl im Innenraum als auch in Freiluft, wie zeitweiligen Arbeitsstätten, die im Allgemeinen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und auf denen Bauarbeiten, Montage-, Reparatur- oder Änderungsarbeiten oder der Abriss von Gebäuden oder Bauwerken oder Ausschachtungsarbeiten oder vergleichbare andere Arbeiten ausgeführt werden, transportable (vorübergehend fest montierte) oder bewegbare Schaltgerätekombinationen mit Gehäuse. Herstellung und/oder Zusammenbau dürfen von anderen als dem ursprünglichen Hersteller vorgenommen werden. Diese Norm gilt nicht für einzelne Geräte und für in sich geschlossene Komponenten wie Motorstarter, Sicherungslastschalter, elektronische Betriebsmittel usw., die ihren entsprechenden Produktnormen entsprechen. Diese Norm gilt nicht für Schaltgerätekombinationen, die in Verwaltungs- und Betriebsräumen (Büros, Umkleide-, Versammlungs-, Schlafräumen, sanitären Räumen, Kantinen usw.) von Baustellen eingesetzt werden. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-5 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 5: Verteiler in öffentlichen Verteilungsnetzen |
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Anwendungsbereich: Dieser Abschnitt von Teil 1 gilt mit folgenden Ergänzungen. |
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ÖVE/ÖNORM EN 61439-6 |
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - 6: Schienenverteilersysteme (busways) |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM legt Definitionen, Betriebsbedingungen, Bauanforderungen, technische Merkmale und Anforderungen für Nachweise für folgende BTS (siehe 3.101) fest. BTS, dessen Bemessungsspannung 1.000 V bei Wechselspannung oder 1.500 V bei Gleichspannung nicht überschreitet, BTS, die zur Verwendung bei der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Umformung elektrischer Energie und für die Steuerung von Betriebsmitteln, die elektrische Energie verbrauchen, vorgesehen sind, BTS, die für den Einsatz unter besonderen Betriebsbedingungen bestimmt sind, z. B. auf Schiffen, Schienenfahrzeugen, in privaten Anwendungen (bedient durch Laien), unter der Voraussetzung, dass die für diese Zwecke geltenden zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50272-1 |
Batterien und Batterieanlagen - 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm ist Teil 1 der Norm EN 50272 unter dem allgemeinen Titel „Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen“ mit Nennspannungen bis DC 1.500 V (Niederspannungsrichtlinie) und enthält die grundsätzlichen Festlegungen, auf die in den weiteren Teilen dieser Norm Bezug genommen wird:
Die Anforderungen an Batterien hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Brauchbarkeitsdauer, mechanische Festigkeit, Zyklenfestigkeit, Innenwiderstand und Temperatur werden durch die unterschiedlichen Anwendungen bestimmt, und diese wiederum bestimmen die Wahl der Batterieausführung und der Batterietechnologie.
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ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 |
Batterien und Batterieanlagen - 2: Stationäre Batterien |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von DC 1.500 V und beschreibt die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch
hervorgerufen werden. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 |
Batterien und Batterieanlagen - 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Batterien und Batterieanlagen zum Antrieb von Elektrofahrzeugen, wie z. B. von Elektroflurförderfahrzeugen (einschließlich Hebefahrzeugen, Zugfahrzeugen, Reinigungsmaschinen, automatischen, fahrerlosen Fahrzeugen), von Lokomotiven mit Batterieantrieb, von Elektrostraßenfahrzeugen (z. B. Personen- und Warentransportfahrzeugen, Golfcarts, Fahrrädern, Krankenfahrstühlen), für Spannungen bis AC 1.000 V bzw. DC 1.500 V. Es werden die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren angegeben, die hauptsächlich durch Elektrizität, durch freigesetzte Gase und durch Elektrolyt entstehen. Es werden die Anforderungen genannt, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, der Pflege und der Entsorgung von Batterien in Sicherheitsfragen zu beachten sind. Die Norm gilt für Blei-, NiCd- und andere alkalische wiederaufladbare Batterien. -Umwelt:Cd |
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ÖVE/ÖNORM EN 50272-4 |
Batterien und Batterieanlagen - 4: Batterien für tragbare Geräte |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM gilt für Sicherheitsfragen, die mit der Unterbringung, der Schaltungsanordnung und dem Betrieb von wiederaufladbaren Batterien in tragbaren Geräten in Verbindung stehen. Es werden Anforderungen festgelegt, die die Hersteller von Geräten und von wiederaufladbaren Batterien verpflichten, die missbräuchliche Nutzung von Batterien beim Betrieb zu verhindern, Schutzmaßnahmen vorzusehen, die verhindern, dass im Falle eines Batteriefehlers Personen verletzt werden, und dem Anwender ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50310 |
Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit IT-Einrichtungen |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM EN legt die Mindestanforderungen an Erdernetze und Potentialausgleichsverbindungen in Gebäuden fest, in denen Einrichtungen der Informationstechnik installiert werden, um Geräte und informationstechnische Verkabelung gegen elektrische Gefährdungen zu schützen. Zusätzlich legt diese Europäische Norm Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für Netze für Erdung und Potentialausgleich, damit für die informationstechnische Installation folgende Ziele erreicht werden:
Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für verschiedene Gebäudearten, angefangen von Wohnungen über Geschäftsgebäude bis hin zu industriell genutzten Standorten. Betriebsgebäude werden in ETSI EN 300253 aufgeführt. Diese ÖVE/ÖNORM EN legt eine Anordnung von Erdung und Potentialausgleich fest, die für besondere Elektrizitätsversorgungsnetze und andere Stromversorgungsanlagen anwendbar ist. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-1 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 1: Allgemeine Anforderungen |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm legt fest:
Anforderungen an Sicherheit (elektrische Sicherheit und Schutz vor Zerstörung, optische Leistung, Feuer usw.) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm und werden von anderen Normen und Vorschriften behandelt. Jedoch kann die in dieser Europäischen Norm gegebene Information bei der Einhaltung dieser Normen und Vorschriften hilfreich sein. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-2 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 2: Bürogebäude |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm legt eine anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung fest, die eine Fülle von Kommunikationsdiensten innerhalb von Bürostandorten oder von Bürobereichen innerhalb anderer Standorte mit einem oder mehreren Gebäuden unterstützt. Die Anforderungen dieser Norm dürfen auch auf Standorte angewandt werden, für die es in den anderen Normen der Reihe EN50173 keine ausdrücklichen Festlegungen gibt. Sie behandelt Verkabelungen mit symmetrischen Kupferkabeln und Lichtwellenleiterkabeln.
Anforderungen an Sicherheit (elektrische Sicherheit und Schutz vor Zerstörung, optische Leistung, Feuer usw.) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm und werden von anderen Normen und Vorschriften behandelt. Jedoch kann die in dieser Europäischen Norm gegebene Information bei der Einhaltung dieser Normen und Vorschriften hilfreich sein. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-3 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 3: Industriell genutzte Standorte |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm legt eine anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung fest, die eine Vielzahl von Kommunikationsdiensten, einschließlich von Netzanwendungen für die Automation, Prozesssteuerung und Überwachung, zur Versorgung von industriell genutzten Standorten mit einem oder mehreren Gebäuden unterstützt. Sie behandelt Verkabelungen mit symmetrischen Kupferkabeln und Lichtwellenleiterkabeln.
Anforderungen an Sicherheit (elektrische Sicherheit und Schutz vor Zerstörung, optische Leistung, Feuer usw.) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm und werden von anderen Normen und Vorschriften behandelt. Jedoch kann die in dieser Europäischen Norm gegebene Information bei der Einhaltung dieser Normen und Vorschriften hilfreich sein. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-4 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 4: Wohnungen |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm legt eine anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlage in Wohnungen fest, die zur Unterstützung einer oder mehrerer der folgenden Gruppen von Netzanwendungen installiert wird und die je nach Erfordernis auf symmetrischer, koaxialer und Lichtwellenleiterverkabelung beruht:
Eine Wohnung darf ein oder mehrere Gebäude umfassen oder darf in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen liegen. Diese Europäische Norm beruht auf den Anforderungen von EN 50173-1 und nimmt auf diese Bezug. Ergänzend zu den Anforderungen von EN 50173-1 legt diese Europäische Norm folgende Gesichtspunkte anwendungsneutraler Wohnungsverkabelung fest:
Anforderungen an Sicherheit (elektrische Sicherheit und Schutz vor Zerstörung, optische Leistung, Feuer usw.) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm und werden von anderen Normen und Vorschriften behandelt. Jedoch kann die in dieser Europäischen Norm gegebene Information bei der Einhaltung dieser Normen und Vorschriften hilfreich sein. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-5 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 5: Rechenzentren |
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Anwendungsbereich: Diese Europäische Norm legt eine anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung fest, die eine Fülle von Kommunikationsdiensten innerhalb eines Rechenzentrums unterstützt. Sie behandelt Verkabelungen mit symmetrischen Kupferkabeln und Lichtwellenleiterkabeln.
Anforderungen an Sicherheit (elektrische Sicherheit und Schutz vor Zerstörung, optische Leistung, Feuer usw.) und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm und werden von anderen Normen und Vorschriften behandelt. Jedoch kann die in dieser Europäischen Norm gegebene Information bei der Einhaltung dieser Normen und Vorschriften hilfreich sein. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50173-6 |
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - 6: Verteilte Gebäudedienste |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM EN legt eine anwendungsneutrale Kommunikationsverkabelung fest, die eine Fülle von Kommunikationsdiensten innerhalb von einzelnen Gebäuden oder Gebäudekomplexen an einem Standort unterstützt. Sie greift die zunehmende Verwendung anwendungsneutraler Kommunikationskabelanlagen zur Unterstützung von Nutzer-unspezifischen Diensten auf, von denen viele die Verwendung von ferngespeisten Geräten einschließlich solcher für die Telekommunikation, das Energiemanagement, die Steuerung der Umgebungsbedingungen, das Mitarbeitermanagement und für Alarme erfordern. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50174-1 |
Installation von Kommunikationsverkabelung - 1: Installationsspezifikation und Qualitätssicherung |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM EN spezifiziert Anforderungen für folgende Aspekte der informationstechnischen Verkabelung:
Diese Europäische Norm ist für alle Arten von informationstechnischer Verkabelung anwendbar, einschließlich anwendungsneutraler Verkabelung, die in Übereinstimmung mit den Normen der Reihe EN 50173 entworfen wurde. Die Sicherheit (elektrische Sicherheit und elektrischer Schutz, optische Leistung, Feuer usw.) und die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sind nicht Bestandteil dieser europäischen Norm und werden durch andere Normen und Vorschriften geregelt. Jedoch können Informationen in dieser europäischen Norm enthalten sein, welche die Einhaltung der Anforderungen dieser Normen und Vorschriften unterstützen. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50174-2 |
Kommunikationsverkabelung - 2: Planung und Installationspraktiken in Gebäuden |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM legt die Anforderungen an die folgenden Aspekte informationstechnischer Verkabelung fest:
Diese Europäische Norm gilt für alle Arten informationstechnischer Verkabelung innerhalb von Gebäuden (und kann auf Verkabelung angewendet werden, die als Teil des Gebäudes definiert ist), einschließlich anwendungsneutraler Verkabelungsanlagen, die nach der Normenreihe EN 50173 ausgelegt sind. Die in den Abschnitten 4, 5 und 6 dieser Norm gestellten Anforderungen sind, sofern sie nicht von den Anforderungen in den „gebäudespezifischen“ Abschnitten aufgehoben werden, gebäudeunabhängig. |
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ÖVE/ÖNORM EN 50174-3 |
Kommunikationsverkabelung - 3: Planung und Installationspraktiken im Freien |
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Anwendungsbereich: Diese ÖVE/ÖNORM EN legt die Anforderungen an die folgenden Aspekte informationstechnischer Verkabelung fest und gibt Empfehlungen zu:
Diese Europäische Norm gilt für alle Arten informationstechnischer Verkabelung außerhalb von Gebäuden, einschließlich anwendungsneutraler Kommunikationskabelungsanlagen, die nach der Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 50173 ausgelegt sind. Die Anforderungen und Empfehlungen dieser Europäischen Norm dürfen auf Verkabelung angewandt werden, die als Bestandteil eines Gebäudes definiert ist. |