Diese Norm gilt für die Anordnung und den Einbau von Fundamenterdern in neu zu errichtenden Gebäuden und ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8014-2 und ÖVE/ÖNORM E 8014-3 anzuwenden. Hinsichtlich der Errichtung von Horizontal- und Vertikalerdern im Erdreich, die für bestehende Gebäude und z. B. für Betriebserdungsanlagen elektrischer Netze erforderlich sein können, sind besondere Hinweise im Anhang A enthalten. Im übrigen wird für die Errichtung dieser Erdungsanlagen auf ÖVE/ÖNORM E 8001-1 verwiesen.
Das Kuratorium für Elektrotechnik bleibt am Freitag, den 02.05.2025 geschlossen.
Ab Montag, den 05.05.2025, sind wir ab 08:00 Uhr wieder für Sie da.