In Anhang II der ETV 20202 werden nicht verbindliche Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 4 ETG 1992 für die Elektrotechnik kundgemacht, bei deren Anwendung die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 als erfüllt angesehen werden. Sie werden als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ bezeichnet.
Das Kuratorium für Elektrotechnik schließt am Dienstag, den 02.10.2024 um 13:00 Uhr.
Am Mittwoch, den 03.10.2024, sind wir ab 08:00 Uhr wieder für Sie da.
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