1. Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats KFE-Techniker Elektrotechnik
1.1 Allgemeines:- Identitätsnachweis (Führerschein etc.) und
- Nachweis einer Gewerbeberechtigung Elektrotechnik oder
- Lehrabschlussprüfung in der Elektroinstallationstechnik oder
- eine gleichwertige schulische Ausbildung (z.B. entsprechende HTL oder Fachschule)
Nachweis über mind. 2 Jahre praktische Tätigkeit als Elektrofachkraft
1.3 Qualifikationsnachweise
der Module 1 und 2 (max. 18 Monate alt) und die positiv abgeschlossene mündliche Prüfung
Als Vorbereitung für die Qualifikationsnachweise werden die unten angeführten Seminare empfohlen.
Modul 1: Die neue E 8101 in der Praxis
- Gesetzliche Grundlagen:
- Teil 1: Praxisgerechte Anwendung des Elektrotechnikgesetzes
- Teil 2: Die Elektrotechnikverordnung 2002/A2 in der Praxis
- Teil 3: Die Anforderungen der Nullungsverordnung 1998
- Teil 4: Die Elektroschutzverordnung 2012
- Teil 5: Relevante Verordnungen und Gesetze in der Praxis
- ÖVE/ÖNORM E 8101
- Teil 1: Praxis- und normgerechte Anwendung von Schutzmaßnahmen
- Teil 2: Anforderungen in der Praxis an elektrische Betriebsmittel
- Teil 3: Kabel u. Leitungsdimensionierung in modernen Installationen sowie deren Verlegung
- Teil 4: Sonderanlagen in der Praxis (Anlagen im Freien, Badezimmer, Aufzüge,...)
Modul 2: Prüfung elektrischer Anlagen nach E 8101-6
- Gesetzliche Grundlagen:
- Übersicht der gesetzlichen Grundlagen für das Prüfen von elektrischen Anlagen; Grundlagen der Elektroschutzverordnung 2012 - Prüfen von gewerblichen Anlagen; Die Elektrotechnikverordnung 2002/A2 §7a - Prüfen von Wohnungen
- Messtechnik
- Grundlagen der Messtechnik ; Messverfahren moderner Installationstester; Vergleich von Messgeräten verschiedener Hersteller; Messtechnische Überprüfung von Schutzmaßnahmen in der Praxis; Interpretation von Messergebnissen aus der Praxis; Praktisches Besichtigen, Erproben und Messen von elektrischen Anlagen
- Erstellen von Prüfprotokollen und Befunden
- Anforderung an die Dokumentation von elektrischen Anlagen; Erstellen von Prüfbefunden; Das Bundeseinheitliche Prüfprotokoll in der Praxis
2. Kosten
2.1 Modul 1: Die E 8101 in der PraxisBeinhaltet auch Qualifikationsnachweis zu Modul 1
Nummer 9001xxxx EURO 855,00
Qualifikationsnachweis (MC-Prüfung) zu Modul 1
Nummer 9001,3 EURO 130,00
Beinhaltet auch Qualifikationsnachweis zu Modul 2
Nummer 9002xxxx EURO 910,00
Qualifikationsnachweis (MC-Prüfung) zu Modul 2
Nummer 9002,3 EURO 130,00
Nummer 900xxxx EURO 130,00
2.4 Mündliche Prüfung zur ZertifikatserteilungDie angeführten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Preise pro Person, alle weiteren Personen einer Firma im jeweiligen Modul erhalten 10 % Ermäßigung. Mitglieder des KFE erhalten 20 % Ermäßigung auf alle Personen.
3. Zertifikat: KFE - Techniker für Elektrotechnik
3.1 Ausstellungnach Nachweis entsprechend den Voraussetzungen nach Punkt 1.
3.2 Die Gültigkeit des Zertifikatsbeträgt drei Jahre ab Ausstellungdatum und kann jeweils auf schriftlichen Antrag um drei Jahre verlängert werden.
3.3 VerlängerungEine Verlängerung des Zertifikates ist höchstens 3 Mal möglich.
3.3.1 Voraussetzungen für die Verlängerung- Nachweis über mind. 2 Jahre praktische Tätigkeit als Elektrofachkraft
- Qualifikationsnachweis Modul 1 (max. 12 Monate alt)
- Positiv abgeschlossene, mündliche Prüfung
Der schriftliche Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der gültigen Zertifizierung in der Zertifizierungsstelle einlangen.
Der Antritt zur mündlichen Prüfung soll zum nächstmöglichen angebotenen Prüfungstermin erfolgen. Ist das durch einen begründeten Verhinderungsfall nicht möglich, muss zum darauf folgenden Termin angetreten werden. Bei einem weiteren Nichtantreten ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
Es gelten die AGB auf www.kfe.at.