Diese Norm gilt für die Anordnung und den Einbau von Fundamenterdern in neu zu errichtenden Gebäuden und ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8014-2 und ÖVE/ÖNORM E 8014-3 anzuwenden. Hinsichtlich der Errichtung von Horizontal- und Vertikalerdern im Erdreich, die für bestehende Gebäude und z. B. für Betriebserdungsanlagen elektrischer Netze erforderlich sein können, sind besondere Hinweise im Anhang A enthalten. Im übrigen wird für die Errichtung dieser Erdungsanlagen auf ÖVE/ÖNORM E 8001-1 verwiesen.
Das Kuratorium für Elektrotechnik schließt am Donnerstag, den 10.04.2025 bereits um 14:00 Uhr.
Ab Freitag, den 11.04.2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.