In Anhang II der ETV 20202 werden nicht verbindliche Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 4 ETG 1992 für die Elektrotechnik kundgemacht, bei deren Anwendung die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 als erfüllt angesehen werden. Sie werden als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ bezeichnet.
Das Kuratorium für Elektrotechnik bleibt am Freitag, den 30.05.2025 geschlossen.
Ab Montag, den 02.06.2025, sind wir ab 08:00 Uhr wieder für Sie da.