Zertifizierung

1. Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats KFE-Techniker Elektrotechnik

1.1 Allgemeines:
  • Identitätsnachweis (Führerschein etc.) und
  • Nachweis einer Gewerbeberechtigung Elektrotechnik oder
  • Lehrabschlussprüfung in der Elektroinstallationstechnik oder
  • eine gleichwertige schulische Ausbildung (z.B. entsprechende HTL oder Fachschule)
1.2 Praxis
Nachweis über mind. 2 Jahre praktische Tätigkeit als Elektrofachkraft
1.3 Qualifikationsnachweise

der Module 1 bis 3 (max. 18 Monate alt) und die positiv abgeschlossene mündliche Prüfung 
Als Vorbereitung für die Qualifikationsnachweise werden die unten angeführten Seminare empfohlen.

 

Modul 1: Die neue E 8101 in der Praxis

  1. Gesetzliche Grundlagen:
      Teil 1: Praxisgerechte Anwendung des Elektrotechnikgesetzes
      Teil 2: Die Elektrotechnikverordnung 2002/A2 in der Praxis
      Teil 3: Die Anforderungen der Nullungsverordnung 1998
      Teil 4: Die Elektroschutzverordnung 2012
      Teil 5: Relevante Verordnungen und Gesetze in der Praxis
  2. ÖVE/ÖNORM E 8101
      Teil 1: Praxis- und normgerechte Anwendung von Schutzmaßnahmen
      Teil 2: Anforderungen in der Praxis an elektrische Betriebsmittel
      Teil 3: Kabel u. Leitungsdimensionierung in modernen Installationen sowie deren Verlegung
      Teil 4: Sonderanlagen in der Praxis (Anlagen im Freien, Badezimmer, Aufzüge,...)

Modul 2: Prüfung elektrischer Anlagen nach E 8101-6

  1. Gesetzliche Grundlagen:
      Übersicht der gesetzlichen Grundlagen für das Prüfen von elektrischen Anlagen; Grundlagen der Elektroschutzverordnung 2012 - Prüfen von gewerblichen Anlagen; Die Elektrotechnikverordnung 2002/A2 §7a - Prüfen von Wohnungen
  2. Messtechnik
      Grundlagen der Messtechnik ; Messverfahren moderner Installationstester; Vergleich von Messgeräten verschiedener Hersteller; Messtechnische Überprüfung von Schutzmaßnahmen in der Praxis; Interpretation von Messergebnissen aus der Praxis; Praktisches Besichtigen, Erproben und Messen von elektrischen Anlagen
  3. Erstellen von Prüfprotokollen und Befunden
      Anforderung an die Dokumentation von elektrischen Anlagen; Erstellen von Prüfbefunden; Das Bundeseinheitliche Prüfprotokoll in der Praxis

Modul 3: Arbeiten unter Niederspannung - EN 50110 bis AC 1000V und DC 1500V entsprechend der Ausbildungsrichtlinie ÖVE R16

  1. Gesetzliche Grundlagen:
      Teil 1: Begriffsdefinitionen
      Teil 2: Rechtliche Grundlagen (ASchG, ETG, ETV)
      Teil 3: Normative Grundlagen der ÖVE/ÖNORM EN50110
  2. Arbeiten unter Spannung – Theoretische Ausbildung:
      Begriffsbestimmungen im Zusammenhang für das Arbeiten unter Spannung; Elektrische Gefährdung, Unfallgeschehen und Erste Hilfe bei Elektrounfällen; Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung; Anwendung der 5 Sicherheitsregeln in der Praxis; Arbeitsanweisungen; Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung
  3. Arbeiten unter Spannung – Praktische Übungen:
      Folgende Tätigkeiten werden praxisorientiert unterwiesen und im Anschluss trainiert: Ein- und Ausbauen von NH-Trennern und Leistentrennern; Ein- und Ausbauen von D02-Sicherungselementen; An- und Abklemmen von Leitungen und Kabeln; Tauschen defekter Überspannungsableiter; Tauschen defekter Fehlerstrom-schutzschalter sowie Leitungsschutzschalter; Das Erfüllen der 5 Sicherheitsregeln; Trockenreinigung unter Spannung; Erden und Kurzschließen an Lichtmasten; Arbeiten auf Freitleitungsmasten.
1.4 Mündliche Prüfung zur Zertifikatserteilung

Die Prüfungsfragen werden nach einem Punktesystem gewichtet. Die Prüfung ist dann positiv bestanden, wenn 70 % der möglichen Punkte erreicht werden.
Wird die Mündliche Prüfung – als „nicht bestanden" beurteilt, kann sie nach einer Frist von jeweils mindestens 2 Wochen höchstens zweimal wiederholt werden.
Fällt das Ergebnis der Wiederholungen neuerlich negativ aus, hat der Zertifizierungswerber vor einem neuen Antritt zur Mündlichen Prüfung die gesamte Ausbildung zu wiederholen.

2. Kosten

2.1 Modul 1: Die E 8101 in der Praxis

Beinhaltet auch Qualifikationsnachweis zu Modul 1
Nummer 9001xxxx EURO 799,00

Qualifikationsnachweis (MC-Prüfung) zu Modul 1
Nummer 9001,3 EURO 130,00

2.2 Modul 2: Prüfung elektrischer Anlagen nach E 8101-6

Beinhaltet auch Qualifikationsnachweis zu Modul 2
Nummer 9002xxxx EURO 850,00

Qualifikationsnachweis (MC-Prüfung) zu Modul 2
Nummer 9002,3 EURO 130,00

2.3 Modul 3: Arbeiten unter Niederspannung - EN 50110

Beinhaltet auch Qualifikationsnachweis zu Modul 3
Nummer 9003xxxx EURO 850,00

Qualifikationsnachweis (MC-Prüfung) zu Modul 3
Nummer 9003,3 EURO 130,00

2.4 Mündliche Prüfung

Nummer 900xxxx EURO 130,00

2.5 Mündliche Prüfung zur Zertifikatserteilung

Die angeführten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Preise pro Person, alle weiteren Personen einer Firma im jeweiligen Modul erhalten 10 % Ermäßigung. Mitglieder des KFE erhalten 20 % Ermäßigung auf alle Personen.

3. Zertifikat: KFE - Techniker für Elektrotechnik

3.1 Ausstellung

nach Nachweis entsprechend den Voraussetzungen nach Punkt 1.

3.2 Die Gültigkeit des Zertifikats

beträgt drei Jahre ab Ausstellungdatum und kann jeweils auf schriftlichen Antrag um drei Jahre verlängert werden.

3.3 Verlängerung

Eine Verlängerung des Zertifikates ist höchstens 3 Mal möglich.

3.3.1 Voraussetzungen für die Verlängerung
  • Nachweis über mind. 2 Jahre praktische Tätigkeit als Elektrofachkraft
  • Qualifikationsnachweis Modul 1 (max. 12 Monate alt)
  • und die positiv abgeschlossene mündliche Prüfung

Der schriftliche Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der gültigen Zertifizierung in der Zertifizierungsstelle einlangen.

Der Antritt zur Mündlichen Prüfung soll zum nächstmöglichen angebotenen Prüfungstermin erfolgen. Ist das durch einen begründeten Verhinderungsfall nicht möglich, muss zum darauf folgenden Termin angetreten werden. Bei einem weiteren Nichtantreten ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

Es gelten die AGB auf www.kfe.at.