Am 2. Dezember 2024 wurde durch das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Änderung der Elektrotechnikverordnung ausgegeben. Die Änderungen bestehen hauptsächlich in der Aktualisierung von elektrotechnischen Normen und Refernzdokumenten.
Diese KFE-Empfehlung soll als Unterstützung für das Festlegen von geeigneten Prüfintervallen für unterschiedliche elektrischen Anlagen dienen, da Fristen für die Durchführung von Prüfungen gesetzlich oder normativ nicht immer eindeutig geregelt sind.
Diese KFE-Empfehlung soll eine kleine Hilfestellungen sein, die das normengefüllte Leben etwas vereinfachen. Es wurden auf den beiden Seiten nützliche Informationen für das Prüfen und Errichten von elektrischen Anlagen übersichtlich zusammengefasst. Normenauszüge mit freundlicher Genehmigung des OVE!
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit denGrenzlängen für Leitungen mit Cu-Leiter in Endstromkreisen unter Berücksichtigung der Nennstromstärke der vorgeschaltenen Sicherung (IN=IB) und des zugelassenen Spannungsabfalls.Â
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit der Anwendung der Errichtungsbestimmung OVE E 8101:2019-01-01 für elektrische Niederspannungsanlagen unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit Plug-In Photovoltaik Anlagen und deren steckerfertige Verwendung
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit Erdungsanlagen in Gebäuden mit speziellen EMV-Anforderungen von informationstechnischen Einrichtungen.
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit dem Thema Mängel in der Elektrotechnik sowie dem Begriff "Gefahr im Verzug".
Diese KFE-Empfehlung beschäftigt sich mit dem Thema Bestandsschutz im Sinne des Elektrotechnikgesetzes.
Diese KFE Empfehlung beschäftigt sich mit dem Prüfen von PV-Anlagen
Diese KFE Empfehlung beschäftigt sich mit der Netzeinspeisung von PV-Anlagen
Die KFE-Empfehlung ET200-01 beschäftigt sich mit der ordnungsgemäßen Überprüfung von elektrischen Anlagen.
Ab Freitag, den 11.04.2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis.